Der 42. Heiland eines bayrischen Frauenklosters steigt vom Kreuz ins Bett der Mutter Oberin, verwandelt sich hie und da in eine Schlange, setzt sich mit der Polizei auseinander und sinniert über Gott und die Welt. Die Skandalfilmreihe royalSCANDALcinema zeigt am 5. April 2018 – passend zu Ostern – den 1982 von Herbert Achternbusch gedrehten Film Das Gespenst, mit einer Einführung durch Ute Holl, Professorin für Medienästhetik an der Universität Basel.
Als Das Gespenst 1982 in die Kinos kam, bahnte sich eine Skandalisierung an, die tiefgreifende Folgen für die deutsche Filmförderung haben sollte. An ihm lassen sich ganz unterschiedliche gesellschaftliche Bruchlinien aufzeigen: Von der katholischen Kirche wurde Das Gespenst als blasphemisches Machwerk bezeichnet, von der Jury der Evangelischen Filmarbeit hingegen zum «Film des Monats» gekürt. In der Begründung ihres Entscheides schrieb die Jury: «Davon überzeugt, dass Unbequemes nicht durch Totschweigen aus der Welt geschafft werden kann, tritt [die Jury] dafür ein, gerade einen derart ‹anstössigen› Film einer Öffentlichkeit nicht vorzuenthalten, die so gerne als mündig bezeichnet wird.» Diese Einschätzung stiess beim Leiter der Zentralstelle Medien der Deutschen Bischofskonferenz auf wenig Verständnis. Er sah in der Auszeichnung eine «ernste Belastung» des ökumenischen Dialogs.
In ihrer Einführung wird die Filmhistorikerin und Filmwissenschaftlerin Ute Holl Achternbuschs filmische Entfremdungstechniken erläutern, die Subversion der Form und die «Ästhetik der Blasphemie».
Auch in der Schweiz sorgte der Film juristisch für heisse Köpfe. Im April 1984 war der Film von der Zürcher Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden. Erst zwei Jahre später wurde er wieder frei. Im Heft 3.86 von Filmbulletin war das leicht gekürzte Plädoyer für die Freigabe des Films zu lesen, wie es in der Hauptverhandlung zum Film vor dem Bezirksgericht Zürich gehalten wurde. Nachzulesen hier: